- wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 ‰ geführt hat, wobei darauf hinzuweisen ist, dass auch ein Fahrrad ein Fahrzeug ist,
- wenn jemand wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholgenuss begangen hat, was bereits bei einem zweimaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze der Fall ist,
- wenn jemand 18 Punkte in der Verkehrszentralkartei erreicht hat.
Wissenwertes zur MPU
Wir klären auf und beantworten alle Fragen rund um die MPU und was man darunter versteht. Lesen Sie unter anderem, wann diese angeordnet wird und wie man dagegen vorgehen kann.
Was versteht man unter MPU?
Hat eine Führerscheinstelle begründete Zweifel, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geeignet ist, kann sie anordnen, dass diese Zweifel vom Führerscheinbewerber durch eine MPU ausgeräumt werden. MPU ist die Abkürzung für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Im Volksmund wird sie auch „Idiotentest“ oder „Seelen-TÜV“ genannt. Im Amtsdeutsch heißt die MPU „Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung“.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eignungszweifel, bei denen die Führerscheinbehörde zwingend die MPU anordnet, liegen vor
Viele Alkoholsünder, die wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 ‰ Alkohol im Blut verurteilt wurden und gegen die eine mehrmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde, sind der irrigen Meinung, dass sie nach Ablauf der Sperrfrist problemlos ihren alten Führerschein zurückerhalten. In Wirklichkeit fangen dann die Probleme für sie erst an, weil sie einen neuen Führerschein nur erhalten, wenn sie zuvor die MPU erfolgreich bestanden haben.
Auch Alkoholabhängigkeit oder die Einnahme harter Drogen können Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hervorrufen. Inzwischen wird immer häufiger die Fahrtüchtigkeit älterer Verkehrsteilnehmer angezweifelt und zur Ausräumung dieser Zweifel eine Eignungsuntersuchung verlangt.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen die Anordnung der MPU?
Bei Zweifeln an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene innerhalb einer bestimmten Frist auf seine Kosten ein Gutachten zu bestimmten Fragen beizubringen hat. Sie weist bei der Anordnung darauf hin, dass auf Nichteignung geschlossen wird, wenn die Untersuchung verweigert oder ein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird.
Äußerst bedenklich ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anordnung nicht angefochten werden kann. Begründet wird dies damit, dass die Anordnung keinen anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern lediglich vorbereitendes Verwaltungshandeln darstellen würde, gegen das ein Rechtsmittel nicht gegeben sei.
Bisher sind alle Versuche der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins gescheitert, die das Ziel hatten, den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, die Anordnung der Untersuchung oder der Beibringung eines Gutachtens auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
Bisher besteht nur die Möglichkeit, den späteren Verwaltungsakt, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wird, mit Rechtsmittel anzufechten. Die lange Dauer derartiger Verfahren und deren ungewisser Ausgang bergen für die Betroffenen oft unzumutbare Risiken und erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Wie wird die MPU durchgeführt?
Die Fahreignungsuntersuchung wird beim TÜV, der DEKRA oder anderen anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Der Betroffene kann die begutachtende Stelle auswählen. Die Anforderungen an die Bewerber sind derart hoch, dass mindestens zwei Drittel davon beim ersten Mal durchfallen. Die WELT behauptet in der Ausgabe vom 31.01.2006, dass nicht einmal die Hälfte der Autofahrer den „Idiotentest“ bestehen würde.
Die Untersuchung besteht aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil. Neben einer körperlichen Untersuchung werden bei Alkoholsündern Laboruntersuchungen durchgeführt, die einen Überblick über den Zustand der Leber geben sollen. Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum werden im Wege des sogenannten Drogenscreenings durch Blut-, Urin-, Haar- und Speicheluntersuchungen festgestellt.
Zum psychologischen Teil der Untersuchung gehören das Ausfüllen von Testfragebögen und das Gespräch mit einem Psychologen.
Wie kann ich mich auf eine MPU vorbereiten?
Das Bestehen der MPU ist für den Betroffenen meist von existentieller Bedeutung. Hinzu kommt die Angst vor der Prüfung, zumal der Betroffene nicht weiß, was ihn erwartet.
Es wird deshalb dringend empfohlen, sich eingehend auf die MPU vorzubereiten. Zur Vorbereitung auf die MPU gibt es spezielle Informationsveranstaltungen, Einzelberatungen, Kurse und Trainingsprogramme. Diese sollten zweckmäßigerweise bei dem Institut absolviert werden, das später als Begutachtungsstelle in Betracht kommt.
Mit der Vorbereitung sollte man nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist, sondern bereits unmittelbar nach der Tat beginnen. Es sollte umgehend ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt eingeschaltet werden. Bei Alkohol- oder Drogenproblemen sollte frühzeitig eine Suchtberatungsstelle aufgesucht werden.
Der vollständige Verzicht auf Alkohol sollte durch regelmäßige Leberwertkontrollen in einem Abstand von ein bis zwei Monaten belegt werden können.
Es kann auch versucht werden, durch Teilnahme an einem Aufbaukurs eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen. Selbst wenn eine Sperrfristverkürzung vom Gericht abgelehnt werden sollte, können sich durch die Kursteilnahme die Erfolgsaussichten bei einer MPU verbessern.
Wie soll ich mich im Fall einer negativen MPU verhalten?
Liegt der Führerscheinbehörde erst einmal ein negatives Gutachten vor, steht fest, dass der Betreffende zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eine entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt wird.
Weitere Folge ist, dass die Fahrerlaubnisversagung wegen mangelnder Eignung in das Verkehrszentralregister eingetragen wird und dort 10 Jahre lang registriert bleibt.
Um das zu vermeiden, wird empfohlen, bereits bei der Erteilung des Auftrags zur Erstellung des Gutachtens, den Gutachter nicht von seiner Schweigepflicht gegenüber der Führerscheinstelle zu entbinden. Ferner sollte die begutachtende Stelle ausdrücklich angewiesen werden, das Gutachten nur an den Betroffenen und nicht an die Führerscheinstelle zu schicken.
Der Betroffene wird bei negativer Begutachtung zweckmäßigerweise den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen. Da der Führerscheinstelle das negative Gutachten nicht vorliegt, wird zugleich vermieden, dass die Fahrerlaubnisversagung wegen mangelnder Eignung 10 Jahre lang im Verkehrszentralregister registriert bleibt.
Was kostet die MPU?
Die Kosten einer MPU sind abhängig von der Fragestellung der Führerscheinbehörde, vom Umfang der erforderlichen Untersuchungen und vom Anlass, der zur Prüfungsanordnung geführt hat. Es gibt unterschiedliche Untersuchungen für Alkoholtäter, Drogenabhängige, Arzneimittelsüchtige und Mehrfachtäter. Die Kosten können bis zu 1.000 EUR betragen. Es wird empfohlen, sich vorher bei der untersuchenden Stelle zu erkundigen.