Unverhältnismäßiges Diesel-Fahrverbot in München: Autofahrer wehren sich
Seit Februar dieses Jahres gilt das zonale Diesel-Fahrverbot in München, das bis heute für ordentlich Zündstoff in der bayerischen Landeshauptstadt sorgt. Die Stadt selbst sieht sich durch die neuesten Messergebnisse in ihrer Entscheidung bestätigt, die Gegner und Autofahrer sehen dazu aber überhaupt keine Notwendigkeit und bemängeln die Unverhältnismäßigkeit der politisch gewollten Verbannung von Dieselfahrzeugen. Erste Klagen sind bereits eingereicht worden. Eine Frage stellt sich: Sind die Schadstoffwerte in München wirklich so schlecht, dass ein Diesel-Fahrverbot auf und innerhalb des Mittleren Rings nötig ist?
Am 26. Oktober 2022 beschloss der Stadtrat in München die Einführung von stufenweisen Diesel-Fahrverboten im Innenstadtbereich. Seit 1. Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings in München fahren. Das betrifft 70.000 Autos alleine zugelassen in München und rund 700.000 Fahrzeuge in ganz Bayern. Ab Oktober soll dieses Fahrverbot dann auch für Euro 5-Fahrzeuge gelten. Eine Entscheidung, die von der Stadt München als erfolgreiches Verhandlungsergebnis mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) verkauft wurde.
„In Wirklichkeit ist das Diesel-Fahrverbot ein weiteres Zeichen für das Versagen der grün-roten Stadtregierung. 140.000 Autobesitzern wird quasi die Nutzung ihres Eigentums versagt. Das ist unverhältnismäßig und nicht sozial verträglich. Klimaschutz muss mit den Menschen passieren und nicht gegen sie. Das Auto ist unbestritten das meist genutzte Verkehrsmittel in München. Die Stadt hätte viel mehr die Aufgabe, für flüssigen Verkehr, weniger Stau und mehr Alternativen zu sorgen, anstatt willkürliche Verbote zu verhängen, die genau das Gegenteil bewirken“, so Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V.
Klagen gegen das Diesel-Fahrverbot
Von Anfang an kritisierte Mobil in Deutschland e.V. die Einführung des Diesel-Fahrverbots und steht damit nicht alleine da. Mit Unterstützung des ebenfalls betroffenen Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper und des Rechtsanwalts Dr. Claus-Peter Martens der Kanzlei SammlerUsinger konnten hunderte betroffene Fahrzeugbesitzer zusammengeschlossen werden. Anschließend wurden einzelne Betroffene mit unterschiedlichsten Voraussetzungen ausgewählt, die Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht haben. Inzwischen wurden etwa 20 ausführlich begründete Klagen gegen das Münchener Dieselfahrverbot eingereicht. Unter den Klägern sind Rentner, Alleinerziehende, Anwohner, Pendler oder auch eine Autovermietung. Jeder Einzelne wird durch das Diesel-Fahrverbot in seiner Mobilität eingeschränkt, obwohl derjenige auf das Auto angewiesen ist.
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Martens konnte im letzten Jahr bereits die Diesel-Fahrverbote in Berlin kippen: „Nach der Rechtsprechung sind Diesel-Fahrverbote dort erforderlich, wo diese sich an Strecken aufdrängen, an denen der Grenzwert ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen des Beklagten nicht eingehalten werden könnte. Davon kann hier angesichts der positiven Entwicklung der NOx-Messwerte keine Rede sein.“
Die Klagen wurden vornehmlich auf die Unverhältnismäßigkeit eines zonalen Fahrverbotes für die gesamten 77 km² große Münchner Innenstadt einschließlich des Münchner Mittleren Rings gestützt. Nach den aktuellen Messwerten für das Jahr 2022 gäbe es keinen Grund für eine Anordnung des flächendeckenden Fahrverbotes. Denn: Trotz eines deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens sind die NOx-Messwerte im gesamten Münchner Stadtgebiet weiter gesunken.
An allen Messstationen lässt sich in den letzten Jahren eine enorme Verbesserung der Schadstoffwerte feststellen. Die Entwicklung geht also genau in die richtige Richtung. Das liegt vor allem an der zunehmenden Anzahl neuerer Fahrzeuge, die durch innovative Technologie und Ingenieurskunst immer sauberer geworden sind. Dieselmotoren der neuesten Generation können laut Experten sogar die Luft reinigen. Hier gibt es bedeutende Entwicklungen der Industrie.
Aktuell wird der Grenzwert von 40 µg pro Kubikmeter überhaupt nur noch leicht an zwei Stellen überschritten: An der Tegernseer Landstraße und der Landshuter Allee. Der stärker belastete Bereich an der Landshuter Allee kann ohne weiteres auf Hauptstraßen umfahren werden. Lediglich in diesem Bereich ließe sich eventuell ein streckenbezogenes Fahrverbot begründen. Außerdem zeigt die Auswertung der Tagesmessungen, dass stärkere Belastungen vor allem in den Stunden des Berufsverkehrs auftreten. Hier wäre auch daran zu denken gewesen, ein streckenbezogenes Fahrverbot beschränkt auf die Berufsverkehrszeiten anzuordnen. An der Tegernseer Landstraße ist ein Fahrverbot überhaupt nicht gerechtfertigt, weil der Grenzwert von 40 µg nur geringfügig überschritten wird und nach § 47 Abs. 4 BImSchG die Anordnung von Fahrverboten grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn ein Wert von 50 µg überschritten wird. Dies ist nicht einmal an der Landshuter Allee der Fall.
„Das Argument des Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter, man habe Ausweichverkehre in die Wohngebiete vermeiden wollen, verfängt nicht, weil infolge der Sperrung des Mittleren Rings für diese Fahrzeuge dieser Verkehr insgesamt in die Randgebiete außerhalb des Mittleren Rings verdrängt wird. Gerade die Aufnahme des gesamten Mittleren Rings in den Bereich des Fahrverbots zeigt die Widersprüchlichkeit dieser Argumentation“, so Dr. Claus-Peter Martens.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht München mit den Klagen der Autofahrer gegen das Diesel-Fahrverbot umgeht. Für Mobil in Deutschland e.V. & Co. ist aber klar: Die Argumentation der Landeshauptstadt München zur Umsetzung eines flächendeckenden Fahrverbots für die Münchener Innenstadt ist schlichtweg falsch. Das Fahrverbot muss weg.
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