- Laute Flugzeuge ohne Lärmzertifi kat oder sogenannte „Kapitel 2 – Flugzeuge“ dürfen am Flughafen München ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr starten oder landen. Und: Auf der 3. Bahn dürfen Flugzeuge, welche die „Kapitel 3 – Grenzwerte“ nur knapp erreichen, nicht starten oder landen.
- Während der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird es auf der 3. Bahn keinen Nachtflugbetrieb geben. Ausnahmen sind nur für Notsituationen vorgesehen.
- Ab einem Fluglärmpegel von mehr als 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts wird den Eigentümern der betroffenen Wohngrundstücke aufgrund der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Anspruch auf Übernahme ihrer Grundstücke gegenüber der FMG gewährt. Das betrifft etwa 35 Anwesen. Zusätzlich hat die Regierung einen solchen Anspruch etwa 65 weiteren Eigentümern von Wohngrundstücken in Attaching zugesprochen, die einen Fluglärmpegel von 70 bzw. 60 Dezibel zwar nicht erreichen, aber innerhalb eines Bandes von 210 m nördlich und südlich der Achse der dritten Bahn liegen und von dieser Bahn in mehrfacher Hinsicht besonders betroffen sind.
Überflieger Flughafen – Was sich auf den deutschen Airports alles tut…
Hin und weg. Rein und raus. Hoch hinaus. Auf deutschen Flughäfen tut sich was.
Denn egal ob in München, Frankfurt oder Berlin – alle Welt landet und startet ab Deutschland. Das freut nicht nur Globetrotter oder Businessleute – das freut auch den kleinen Bürger. Denn die Flughäfen in Deutschland sind für dieses Land ein zentraler Wirtschaftsfaktor und Jobmotor. Sie sind mit verantwortlich dafür, dass die deutsche Wirtschaft wächst, noch stärker wird.
Und damit die deutschen Flughäfen die Überflieger bleiben, müssen sie weiter investieren in ihre Infrastruktur, Technik, Umweltfreundlichkeit. Sie müssen sich modernisieren, expandieren. Auf deutschen Flughäfen tut sich was. Lesen Sie selbst.
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT: FLÜGE IN DEN TAGESRANDZEITEN AM NEUEN HAUPTSTADTFLUGHAFEN MÖGLICH
Am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt wird es keine Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die Tagesrandzeiten (22-0 und 5-6 Uhr) geben. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom Oktober 2009 bestätigt, in dem das brandenburgische Infrastrukturministerium die Anzahl der Flüge in den Randzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr geregelt hatte. Anwohner hatten für eine Ausweitung des Nachtflugverbots
gekämpft. Doch der zuständige Richter, Rüdiger Rubel, bescheinigte der Planungsbehörde, es habe den Bedarf für Nachtflüge plausibel dargestellt. Und: Es habe auch die Lärmschutzbelange der Anwohner zutreffend ermittelt und nicht unterschätzt. Dass die Flugrouten anders liegen als jahrelang angenommen, sei für den Lärmschutz in der Nacht nicht entscheidend, so Rubel. Gleichzeitig aber forderte das Gericht ein umfangreiches Schallschutzprogramm, das die Anwohner des Flughafens schützt.
Berlins Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Flughäfen, Klaus Wowereit, zeigte sich danach zufrieden: „Mit diesem Urteil sind die Grundlagen gelegt, dass der Willy-Brandt-Flughafen zu einem der großen Drei der Bundesrepublik Deutschland werden und dass sich in der Metropolregion Berlin-Brandenburg auch international konkurrenzfähige Zukunftsindustrie und Technologie ansiedeln kann.“ Auch der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, freute sich: „Dies ist ein guter Tag für Wirtschaft und Beschäftigung in unserer Region.“ Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz ergänzt: „Dank des heutigen Urteils können wir den Flughafen so eröffnen, wie wir ihn all die Jahre geplant und gebaut haben: als Airport, der durch mehr Langstrecken und weitere Europaverbindungen Berlin und Brandenburg wesentlich besser mit der Welt verbinden wird, als das die Altflughäfen Schönefeld und Tegel können. Gleichzeitig gilt unser Augenmerk unseren Flughafennachbarn: Wir werden Sorge dafür tragen, dass sich die Anwohner des neuen Flughafens, wie vom Gericht gefordert, schnell und unbürokratisch Schutz vor Fluglärm einbauen lassen können.“
Und so sieht die Nachtflugregelung für den Flughafen aus:
• Reguläre Linienflüge in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr sind ausgeschlossen – im Gegensatz zur derzeit für Schönefeld bestehenden 24-h-Genehmigung.
• Es wird durchschnittlich 77 Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr geben.
• Für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr sind im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen erlaubt. Dadurch ist
schon heute klar, dass das mittel- und langfristige Wachstum des Flughafens gedeckelt ist.
• Von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Diese Zeiten stehen ausschließlich für Verspätungen bzw. Verfrühungen zur Verfügung.
INVESTITION IN DIE ZUKUNFT BAYERNS. DIE 3. BAHN FÜR DEN FLUGHAFEN MÜNCHEN
Wie geht es weiter mit der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München? Die Regierung von Oberbayern hatte im Sommer einen positiven Planfeststellungsbeschluss zum Bau dieser Bahn erlassen. Und das hat bei Politik und Wirtschaft Begeisterung ausgelöst. Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil meinte: „Verkehrs- und wirtschaftspolitisch ist die 3. Bahn für unser Land enorm wichtig. Bereits heute kann der Flughafen die Nachfrage nach zusätzlichen Flügen kaum mehr bedienen. Mit der dritten Start- und Landebahn ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen zu bewältigen und das Luftverkehrs-Drehkreuz München kann sich
weiterentwickeln. Dieser weitere Ausbau des Flughafens zu einer international bedeutenden Verkehrsdrehscheibe ist mit Blick auf den globalen Wettbewerb von elementarer Bedeutung für den Forschungs- und Produktionsstandort Bayern.“
Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses: Die Flughafen München GmbH darf nordöstlich des bestehenden Bahnsystems eine weitere 4.000 m lange und 60 m breite Start- und Landebahn mit entsprechenden Rollbahnen, Vorfeldflächen und Nebeneinrichtungen errichten. Damit kann die steigende Nachfrage nach Flügen von und nach München sichergestellt werden. Denn: Der Flughafen München hat mit seinem derzeit bestehenden Zweibahnsystem auch bei einer Optimierung nicht die Möglichkeit, das bis zum Jahr 2025 prognostizierte Luftverkehrsaufkommen abzuwickeln.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält allerdings auch Festlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie zum Schutz von Natur und Umwelt. Etwa:
Doch gegen diesen 2800 Seiten dicken Planfeststellungsbeschluss gab es auch Kläger. Wie geht’s jetzt weiter? In den nächsten sechs Wochen können die beim Verwaltungsgerichtshof eingereichten Klagen von den Antragstellern näher begründet werden. Anschließend erhalten der Freistaat Bayern als Beklagter und der Flughafen München als Beigeladener Gelegenheit zur Erwiderung. Derzeit sei „nicht absehbar“, wann die mündlichen Verhandlungen im Prozess um die dritte Startbahn beginnen können, teilte das Gericht mit. Das gelte auch für die Verfahren um den „einstweiligen Rechtsschutz“.
Rund 35 Millionen Passagiere und 390.000 Starts und Landungen wurden im Jahr 2010 am Münchner Flughafen registriert, damit haben sich das Fluggastaufkommen gegenüber dem Eröffnungsjahr 1992 verdreifacht und die Anzahl der Flugbewegungen nahezu
verdoppelt. Heute bietet der Flughafen München regelmäßige Verbindungen zu über 220 Zielen in 68 Ländern der Erde. Mit insgesamt 30.000 Beschäftigten auf dem Flughafengelände ist der Münchner Airport zudem eine der größten Arbeitsstätten Süddeutschlands. Eine Inbetriebnahme der 3. Bahn ist aus heutiger Sicht ab 2015 möglich.