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Über ein Jahr, nachdem mehrere Klagen gegen die Landeshauptstadt München wegen der kurzfristig beschlossenen Dieselfahrverbote eingereicht wurden, verkündet das Bayerische Verwaltungsgericht nun sein Urteil: Eine weitere Ausweitung des Dieselfahrverbots auf der Grundlage der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wäre unzulässig. Damit ist die Hälfte der betroffenen Dieselfahrer, die gegen das drohende Fahrverbot für Euro-5-Fahrzeuge geklagt haben, nun endgültig in ihrem Recht bestätigt worden. „Das drohende Fahrverbot für Euro-5-Fahrzeuge ist endgültig vom Tisch“, betont der Landtagsabgeordnete und einer der Kläger Robert Brannekämper.
Anders sieht es bei den Dieselbesitzern aus, die vom aktuell bestehenden Fahrverbot für Euro-4-Fahrzeuge betroffen sind. Das Verwaltungsgericht hatte bereits beim Erörterungstermin im Juni 2024 deutlich gemacht, dass es sich bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Dieselfahrverbots in München nicht gegen das „obiter dictum“ des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellen wird, wonach das derzeit geltende zonale Dieselfahrverbot für die Schadstoffklasse 4 weithin Bestand haben wird. Obwohl der Grenzwert von 40 μg/m³ im ganzen Stadtgebiet nur an zwei Messstellen überhaupt noch geringfügig überschritten wird, kommt z.B. ein Ersetzen des zonalen Fahrverbots durch ein streckenbezogenes Fahrverbot in dem betroffenen Bereich aus Sicht der bayerischen Gerichte nicht in Betracht.
Aus Sicht der Kläger ist das Verfahren gegen die Dieselfahrverbote somit als Teilerfolg zu werten. Dr. Michael Haberland vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., der die Klagen unter anderem mitinitiiert hatte, hatte sich aber mehr erhofft: „Verbote sind das letzte Mittel, das nach dem Gesetz angewendet werden darf. Hier hätte es mehr Spielraum für Euro-4-Dieselbesitzer gegeben. Immerhin konnte ein Fahrverbot für Euro-5-Fahrzeuge abgewendet werden, was das Gericht jetzt final bestätigt hat. Ein Teilerfolg für die Münchner Dieselfahrer.“
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