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Für den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. ist klar: Dieses Fahrverbot ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv. Gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper und dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Claus-Peter Martens haben sie zu Klagen gegen die Stadt München aufgerufen, um das Diesel-Fahrverbot zu stoppen. Die ersten Klagen werden sofort morgen beim Verwaltungsgericht in München eingereicht. Ab morgen, den 1. Februar 2023, wird auf und innerhalb des Mittleren Rings in München ein zonales Diesel-Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 erlassen. 70.000 Dieselbesitzer in München sind direkt betroffen, rund 700.000 in ganz Bayern.
Am Montagabend, den 30. Januar 2023, fand eine dazugehörige Informationsveranstaltung in der Hanns-Seidel-Stiftung statt, die bis auf den letzten Platz ausgebucht war. Mehr als 320 Menschen waren zu Gast, darunter mehrheitlich natürlich Dieselfahrer, die das bevorstehende Verbot nicht nachvollziehen und sich auch nicht einfach ein neues Fahrzeug zulegen können. Eine Frage stand klar im Fokus: Wie kann man dagegen vorgehen? Was kann man jetzt tun? Einige Klagen – unter anderem die Klage von Robert Brannekämper – wurden dahingehend bereits vorbereitet und an diesem Abend haben sich weitere 40 Betroffene bereit erklärt, den juristischen Weg gegen die Diesel-Fahrverbote in München zu bestreiten.
„Die Klagen sind der einzige Weg, diese unsinnigen Diesel-Fahrverbote in München zu stoppen. Die Immissionswerte lagen im letzten Quartal alle unterhalb des Grenzwertes, die Tendenz ist stark positiv, alle Werte haben sich in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verbessert: Wir sehen absolut keinen Grund, tausende Dieselfahrer zu bestrafen und quasi zu enteignen. Das ist reine Ideologie“, so Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V.
Die Klagen werden durch Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Martens der Kanzlei SammlerUsinger begleitet, der bereits im letzten Jahr in Berlin die Diesel-Fahrverbote kippen konnte: „Nach der Rechtsprechung sind Diesel-Fahrverbote dort erforderlich, wo diese sich an Strecken aufdrängen, an denen der Grenzwert ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen des Beklagten nicht eingehalten werden könnte. Davon kann hier angesichts der positiven Entwicklung der NOx-Messwerte keine Rede sein.“
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besagt, dass unbegrenztes und unbegründetes staatliches Handeln unzulässig ist. Vielmehr müssten staatliche Handlungen einen bestimmten Zweck haben und der Maßstab für Umfang und Ausmaß soll sich nach diesem Zweck richten. Der Bürger soll dadurch der staatlichen Gewalt nicht unbegrenzt und willkürlich ausgeliefert sein.
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