Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Lesen Sie hier unsere gesammelten Informationen zu häufigen Fragen (FAQ) rund um unsere Mitgliedschaften.
Laufzeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft verlängert sich nach einem Jahr automatisch (schließlich hat man ein Auto in der Regel länger als 12 Monate), wenn keine fristgerechte und schriftliche Kündigung vorliegt.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Schluss der Beitragsperiode mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sie sind noch Mitglied in einem anderen Automobilclub? Wir können die Kündigung leider nicht übernehmen, aber können Ihnen diese erleichtern. HIER finden Sie Kündigungsformulare kostenlos zum Download.
Die Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel in eine höhere Mitgliedschaft ist jederzeit in wenigen Tagen möglich. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte direkt telefonisch unter 089 / 2000 161-0 oder per E-Mail.
Vergünstigte Basis-Mitgliedschaft
Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Journalisten, Rentner oder Personen im Besitz eines Behindertenausweises können den ermäßigten Basis-Beitrag in Höhe von 25,00 Euro pro Jahr (gegen Vorlage eines Nachweises) beantragen. Hierzu muss im Antragsformular nur das entsprechende Häkchen gesetzt werden und gleichzeitig der Nachweis in Kopie an info@mobil.org gesendet werden.
Wohnsitz
Um eine Mitgliedschaft bei Mobil in Deutschland e.V. abzuschließen, muss der Wohnsitz in Deutschland liegen. Zudem benötigen wir eine deutsche Bankverbindung und das KFZ muss in Deutschland zugelassen sein.
Partner
Für die Premium Partner+ Mitgliedschaft gilt, dass beide Partner sich einen Wohnsitz teilen. Partner bedeutet dabei Ehepartner oder in einer Partnerschaft lebend.
Private Nutzung
Grundsätzlich gilt: Der Schutzbrief bei der Basis-Mitgliedschaft und auch bei den Premium-Mitgliedschaften gilt nur bei privater Nutzung. Eine gewerbliche Nutzung ist von den Leistungen ausgeschlossen.
Fahrzeuge
Leistungsberechtigte Fahrzeuge sind Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum, Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Kraftfahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen und Selbstfahrermietfahrzeuge), Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Lkw sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Weitere Fragen? Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht.