- Zunächst ist eine Verwaltungsbehörde zuständig, d.h. z.B. eine Stadt, ein Kreis oder ein Bundesland. Hier werden Sie mittels eines Anhörungsbogens um Stellungnahme gebeten und gefragt, ob Sie den Vorwurf einräumen. Geben Sie bitte keine Stellungnahme zur Sache ab, das ist ganz wichtig!
- Wenn der Bußgeldbescheid kommt, dann sollten Sie abwägen, was zu tun ist. Überprüfen können Sie ihre Strafe gerne auch noch einmal auf unserer Seite Bußgeldrechner. Dort befindet sich ein werbefreier Kombi-Bußgeldrechner. Er berechnet Ihre Strafe bei Geschwindigkeitsdelikten oder Abstandsdelikten – ob hier nur eine reine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot in Frage kommt. Sind Sie z.B. innerorts mit 74 km/h gemessen worden, wo nur 50 km/h erlaubt sind kostet Sie das 80 EUR Strafe, 23,50 EUR Gebühr und einen Punkt in Flensburg. Fahrverbote innerorts gibt’s dann z.B. ab 31 km/h zu
schnell. - Sie sollten aus Rechtsgründen Ihr Blitz-Foto bei der Behörde nicht persönlich einsehen. Idealerweise lassen Sie das Bild mittels Akteneinsicht über Ihren Anwalt einsehen.
- Natürlich steht es Ihnen frei, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Dann kommt es im Regelfall (wenn die Behörde das Verfahren weiter anstrebt) zu einem gerichtlichen Verfahren, egal ob Sie nur 25 Euro Geldstrafe zahlen müssten oder ob Sie den Führerschein sogar 3 Monate abgeben müssten.
- Wenn Sie widersprechen wollen ist es wichtig, dass Sie dem Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Eingang widersprechen, ansonsten ist diese Frist verstrichen und Sie können in der Regel nichts mehr machen. Bitte heben Sie auch den Umschlag des Bußgeldbescheids auf. Auf diesem ist das Zustelldatum enthalten. Dies ist wichtig für die Berechnung der Einspruchsfrist. Diese Fehler werden oft begangen, da man sich erst einmal vom Schock des Bescheids erholen möchte oder ihn vielleicht sogar vergisst. Fristen verstreichen zu lassen bedeutet aber zugleich fast keine Chancen auf einen Erfolg des Verfahrens zu haben. Den Widerspruch sollten Sie selbst möglichst sofort einlegen, können das aber auch über einen Anwalt machen lassen. Beantworten Sie im Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben.
- Im Falle der Einlegung des Widerspruchs kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht des Ortes, wo der Verstoß angezeigt wurde.
- Es herrscht kein Anwaltszwang, Sie können auch ohne Einschaltung eines Anwalts bei Gericht auftreten, was aber in der Regel nicht empfehlenswert ist, da der Anwalt als erstes Akteneinsicht beantragt und danach die Angelegenheit mit Ihnen ausführlich bespricht.
- Bei Einschaltung eines Anwaltes muss vorher die Kostenfrage geklärt werden. Das ist meist nur dann wirtschaftlich auch sinnvoll, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Es gilt aber immer abzuwägen, ob die Strafe besonders hoch ist oder sogar Führerscheinentzug droht. Dann steht oft nicht mehr die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, insbesondere, wenn dadurch die eigene Existenz bedroht ist. Eine Rolle spielt hierbei natürlich auch, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben, oder nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR und mehr abgeschlossen. Informieren Sie daher bitte bei Bestehen einer eigenen Rechtsschutzversicherung sofort Ihr rechtsschutzversicherndes Unternehmen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.
- Grundsätzlich empfiehlt Mobil in Deutschland e.V. dringend, eine Verkehrs – Rechtschutz Versicherung abzuschließen. Die braucht man als Autofahrer heute eigentlich zwingend. Hier gibt es viele erfolgreiche und gute Versicherer in Deutschland. Wichtig für das laufende Verfahren ist auch, dass ein direkter Abschluss der Rechtsschutzversicherung nach dem „Tattag“ von dem Versicherer natürlich nicht mehr übernommen wird. Die gilt nur für alle zukünftigen Fälle, die hoffentlich nicht eintreten.
- Wenn Sie Mitglied bei Mobil in Deutschland sind, dann können Sie auch direkt unseren Anwalt Volker Pampuch kontaktieren, der Ihnen als Verkehrsrechtsspezialist gerne weiterhilft und Sie kostenlos pro Fall einmal außergerichtlich berät. Unser Anwalt ist Volker Pampuch, Dachauer Str. 21a in 80335 München, Tel.: 089-55 70 75 oder Email kanzlei@pampuch.de
10 Punkte Leitfaden – Erste Hilfe bei Bußgeldbescheiden
Erste Hilfe bei Bußgeldbescheiden, Anhörungsbögen oder sonstigen Ärgerlichkeiten im Straßenverkehr – unser in Deutschland allgemeingültiger 10 Punkte Leitfaden.
München ist ein abschreckendes Beispiel. Im Jahr 2008 wurden von Juni bis Dezember durch einen einzigartigen Behördenakt an Deutschlands erfolgreichster Radarfalle (Autobild) fast 100.000 Bußgeldbescheide erlassen und fast 7500 Führerscheine entzogen bzw. Fahrverbote erlassen. Viele Autofahrer haben die Strafe ohne Gegenwehr akzeptiert und sich gehörig geärgert. Wir meinen, dass dieser Behördenakt aber rechtswidrig ist und haben geklagt. Es ist daher ein Fehler einen Bußgeldbescheid einfach zu akzeptieren zumal, wenn man sich im Recht glaubt.
Wir wollen daher zeigen, wie Sie sich verhalten können und vorgehen können, wenn Sie meinen, dass Sie im Recht sind oder sich zumindest nicht alles gefallen lassen möchten. Das müssen Sie auch nicht! Das ist Ihr gutes Recht. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Das gilt auch für Behörden.
Wir haben daher einen 10 Punkte Leitfaden für alle Autofahrer erstellen und zeigen damit wie man im Falle einer Bußgeldbescheids, eines Anhörungsbogens oder sonstigen Ärgerlichkeiten im Straßenverkehr vorgehen kann.
Wenn Sie noch nicht Mobil in Deutschland e.V. Mitglied sind, würden wir uns freuen, wenn Sie das umgehend werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Verfahren.